Orientierung

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Als Logopäde darf man nach ärztlicher Verordnung behandeln. Sie brauchen also ein Rezept für logopädische Therapie.
Diese Verordnung stellt Ihnen der Hausarzt oder einer der vielen Fachärzte aus. Fragen Sie Ihren Hausarzt oder Ihre Krankenkasse.
Eine Therapie-Sitzung dauert in der Regel 45 Minuten. Die gesamte Behandlungsdauer richtet sich nach dem Ausmaß der Störung.
In der Regel findet eine, teilweise auch zwei Behandlungen pro Woche statt.
Die Kosten für die Therapien werden bei gesetzlich Versicherten mit den Krankenkassen abgerechnet.
Privat Versicherte erhalten eine Rechnung.
Gesetzlich Versicherte haben ab dem 18. Lebensjahr eine Zuzahlung zu leisten.
Ja, denn danach kann ich Sie über den Umfang einer Störung, den Umfang der Therapie sowie über die Prognose informieren.
Häufig kann ich Ihnen dabei bereits erste Tipps sowie Übungen zur Selbsthilfe erteilen.
Rufen Sie mich an: 0741 – 7677.
Sofern Sie mich nicht persönlich erreichen, hinterlassen Sie mir bitte eine Nachricht. Ich rufe Sie so bald wie möglich zurück.
Oder verwenden Sie das Kontaktformular.

Leistungsspektrum

Zur Person

1989 – 1992 im zweiten Bildungsweg zum staatlich geprüften Logopäden,
Logopädische Lehranstalt im Sprachheilzentrum Oldenburg

1993 – 1995 Angestellter in logopädischer Praxis, Rottweil

1995 – heute Selbständig in eigener Praxis, Rottweil

Qualifikationen und Berufserfahrung

20 Jahre Diagnose und Therapie in Akutaufnahmestationen für Schlaganfälle in Kliniken in Rottweil

Unter anderem Zusammenarbeit mit Uniklinik und CI-Zentrum Tübingen bei Hörschulungen

Hobby-Musiker (Piano) – teils Arrangeur / Backgroundsänger – in diversen Musikprojekten /-bands

Thomas Braig, Logopäde
Thomas Braig, Logopäde

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